Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ ab Mittwoch außer Kraft
31.05.21
Im Erzgebirgskreis hat am 31. Mai 2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschritten. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 44/2021 vom 31.05.2021 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 4. Mai 2021
Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im April 2021 werden in der Verordnung nun in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gelten.
Formular zur Anzeige von Höhenfeuern jetzt online
In der Walpurgisnacht vom 30. April auf den 1. Mai brennen traditionell in der Region die Hexen- oder Höhenfeuer. Wer das in Großrückerswalde und seinen Ortsteilen vorhat, muss das Abrennen bis spätestens 27. April 2021 anzeigen. Die dafür geltenden Bedingungen sowie das entsprechende Formular finden Interessenten hier als Download.
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung: Inzidenzunabhängige Lockerungsmaßnahmen ab 6. April 2021 gültig
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 3 der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erlässt der Erzgebirgskreis eine Allgemeinverfügung. Damit ermöglicht er ab dem 6. April 2021 zusätzlich die Öffnung von Einrichtungen des Einzel- und Großhandels sowie Ladengeschäften mit Kundenverkehr. Voraussetzung für die Öffnung sind:
Straßenverkehrsbehörde jetzt in Großrückerswalde
Die Gemeindeverwaltung Großrückerswalde nimmt seit dem 01.01.2021 die Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde wahr. Bis zu diesem Termin ist dafür noch die Gemeindeverwaltung Mildenau verantwortlich gewesen.
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben.
Besuche im Rathaus sind weiterhin möglich
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ihre Anliegen können Sie direkt mit unseren Mitarbeitern im Rathaus besprechen. Dazu gelten die bekannten Öffnungszeiten: (dienstags von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 7.30 bis 11.30 Uhr).
DAS IST AUSNAHMSLOS NUR NACH VORHERIGER TERMINABSPRACHE UNTER TEL. 03735 6030 MÖGLICH.
In allen Bereichen gelten die aktuellen Hygienevorschriften.