Lockerungen für Kitas und Schulen geplant
09.06.2021
Mit sinkenden Infektionszahlen sind weitere Lockerungsschritte für Schulen Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht eine neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung des Kultusministeriums vor, die am 8. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen wurde. Die Verordnung gilt ab dem am 14. Juni und bis zum 30. Juni 2021.
Danach fällt die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude weg, wenn die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das Tragen eine FFP 2-Maske oder medizinischen Maske wird jedoch empfohlen. Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben. Ferner sind inländische Schulfahrten ab dem 14. Juni auch wieder möglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet. Oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 gilt nach wie vor die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Es bleibt zudem bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Zutritt in Schulen - unabhängig von der Inzidenz.