Der Gemeinderat von Großrückerswalde
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die örtliche Gemeinschaft grundlegende Bedeutung haben und die nicht dem Bürgermeister kraft Gesetz oder zur selbständigen Erledigung übertragen sind. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.
In Sachsen wird der Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt. Der Großrückerswalder Gemeinderat besteht aus 16 Gemeinderäten und dem Bürgermeister, der gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderates ist. Die Gemeinderäte werden von den Bürgern direkt gewählt. Diese wählen aus ihrem Gremium den Stellvertretenden Bürgermeister.